Gebäude- und Hausratversicherung

Bei Gebäude- oder Hausratsschäden wenden Versicherer besonders häufig eine vorausgegangene Obliegenheitsverletzung oder grobe Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers ein. Gerade in diesem Bereich hat aber die Neufassung des Versicherungsvertragsgesetzes im Jahr 2008 grundlegende Änderungen gebracht, die von den Versicherern in der Praxis mitunter nicht richtig umgesetzt werden, was den Versicherungsnehmern zusätzliche rechtliche Möglichkeiten gibt.

Daneben spielt hier die Ermittlung des Schadensumfangs die größte Rolle, insbesondere die richtige Abgrenzung von Neuwert- und Zeitwertschaden und deren Berechnung. Auch der Unterversicherungseinwand kommt häufig und muss genau geprüft werden.

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