Versicherungsrecht

Seit über 25 Jahren vertrete ich Rechtsuchende in sämtlichen Bereichen des Versicherungsrechts.

Schwerpunkte sind insbesondere:

  • Berufsunfähigkeitsversicherung

    Bei den meist existenziellen Ansprüchen auf Berufsunfähigkeitsrente und Beitragsbefreiung ist oft schon vor dem Leistungsantrag die Beratung durch einen Anwalt, der weiß, worauf es dabei ankommt, sinnvoll. Gerade, aber nicht nur, bei den stark zunehmenden Anträgen wegen psychischer Beschwerden ist es wichtig, möglichst ohne belastendes Gerichtsverfahren ein Leistungsanerkenntnis des Versicherers zu erreichen. Dabei ist die bei mir vorhandene Erfahrung mit solchen Leistungsprüfungen von besonderer Bedeutung.
    Hinzuweisen ist auch auf den nicht seltenen Versuch der Versicherer, sich von bestehenden Leistungspflichten durch Lösung vom Versicherungsvertrag wegen behaupteter (arglistiger) Täuschung zu befreien. Häufig wird dabei auf die (vermeintlich) falsche Beantwortung von Gesundheitsfragen bei der Beantragung der Versicherung abgehoben. An die Wirksamkeit einer Anfechtung bzw. eines Rücktritts durch den Versicherer stellt die Rechtsprechung aber zu Recht hohe Anforderungen, so dass auch in diesen Fällen eine anwaltliche Prüfung dringend angezeigt ist.


  • Unfallversicherung
    Bei der Unfallversicherung ist das Risiko besonders hoch, dass Ansprüche des Versicherungsnehmers alleine daran scheitern, dass die in den Bedingungen geregelten strengen Fristen nicht eingehalten wurden. Schon deshalb sollte bei einem Versicherungsfall schnellstmöglich anwaltliche Hilfe eingeholt werden.
    Auch rund um die Invaliditätsbemessung gibt es zahlreiche Streitfragen, die eine anwaltliche Unterstützung ratsam erscheinen lassen.

  • Gebäude- und Hausratversicherung
    Bei Gebäude- oder Hausratsschäden wenden Versicherer besonders häufig eine vorausgegangene Obliegenheitsverletzung oder grobe Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers ein. Gerade in diesem Bereich hat aber die Neufassung des Versicherungsvertragsgesetzes im Jahr 2008 grundlegende Änderungen gebracht, die von den Versicherern in der Praxis mitunter nicht richtig umgesetzt werden, was den Versicherungsnehmern zusätzliche rechtliche Möglichkeiten gibt.
    Daneben spielt hier die Ermittlung des Schadensumfangs die größte Rolle, insbesondere die richtige Abgrenzung von Neuwert- und Zeitwertschaden und deren Berechnung. Auch der Unterversicherungseinwand kommt häufig und muss genau geprüft werden.

  • Fahrzeugversicherung
    Hier ist ein Brennpunkt die Diebstahlversicherung, bei der der Versicherer im Schadensfall nicht selten bereits die Tatsache des Diebstahls bestreitet, ohne ausreichend zu beachten, dass die Rechtsprechung dem Versicherungsnehmer in diesem Punkt weitgehende Beweiserleichterungen zubilligt.

  • Maklerhaftung
    Die Anforderungen, die Gesetz und Rechtsprechung an die Beratungsleistung des Versicherungsmaklers stellen, haben sich im Zusammenhang mit der Neufassung des Versicherungsvertragsgesetzes im Jahr 2008 erheblich erhöht. Wurde auf Seiten des Versicherungsnehmers ein Versicherungsmakler tätig, so sollte also der Versicherungsnehmer im Zweifel bei einer späteren berechtigten Leistungsverweigerung des Versicherers anwaltlich prüfen lassen, ob dafür der Versicherungsmakler wegen Beratungsverschuldens in die Haftung genommen werden kann. Dabei kommt dem Versicherungsnehmer insbesondere die Dokumentationspflicht zugute, die den Versicherungsmakler bei der Beratung des Versicherungsnehmers trifft.

Versicherungsrecht

Seit über 25 Jahren vertrete ich Rechtsuchende in sämtlichen Bereichen des Versicherungsrechts.

Schwerpunkte sind insbesondere:

  • Berufsunfähigkeitsversicherung

    Bei den meist existenziellen Ansprüchen auf Berufsunfähigkeitsrente und Beitragsbefreiung ist oft schon vor dem Leistungsantrag die Beratung durch einen Anwalt, der weiß, worauf es dabei ankommt, sinnvoll. Gerade, aber nicht nur, bei den stark zunehmenden Anträgen wegen psychischer Beschwerden ist es wichtig, möglichst ohne belastendes Gerichtsverfahren ein Leistungsanerkenntnis des Versicherers zu erreichen. Dabei ist die bei mir vorhandene Erfahrung mit solchen Leistungsprüfungen von besonderer Bedeutung.
    Hinzuweisen ist auch auf den nicht seltenen Versuch der Versicherer, sich von bestehenden Leistungspflichten durch Lösung vom Versicherungsvertrag wegen behaupteter (arglistiger) Täuschung zu befreien. Häufig wird dabei auf die (vermeintlich) falsche Beantwortung von Gesundheitsfragen bei der Beantragung der Versicherung abgehoben. An die Wirksamkeit einer Anfechtung bzw. eines Rücktritts durch den Versicherer stellt die Rechtsprechung aber zu Recht hohe Anforderungen, so dass auch in diesen Fällen eine anwaltliche Prüfung dringend angezeigt ist.


  • Unfallversicherung
    Bei der Unfallversicherung ist das Risiko besonders hoch, dass Ansprüche des Versicherungsnehmers alleine daran scheitern, dass die in den Bedingungen geregelten strengen Fristen nicht eingehalten wurden. Schon deshalb sollte bei einem Versicherungsfall schnellstmöglich anwaltliche Hilfe eingeholt werden.
    Auch rund um die Invaliditätsbemessung gibt es zahlreiche Streitfragen, die eine anwaltliche Unterstützung ratsam erscheinen lassen.

  • Gebäude- und Hausratversicherung
    Bei Gebäude- oder Hausratsschäden wenden Versicherer besonders häufig eine vorausgegangene Obliegenheitsverletzung oder grobe Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers ein. Gerade in diesem Bereich hat aber die Neufassung des Versicherungsvertragsgesetzes im Jahr 2008 grundlegende Änderungen gebracht, die von den Versicherern in der Praxis mitunter nicht richtig umgesetzt werden, was den Versicherungsnehmern zusätzliche rechtliche Möglichkeiten gibt.
    Daneben spielt hier die Ermittlung des Schadensumfangs die größte Rolle, insbesondere die richtige Abgrenzung von Neuwert- und Zeitwertschaden und deren Berechnung. Auch der Unterversicherungseinwand kommt häufig und muss genau geprüft werden.

  • Fahrzeugversicherung
    Hier ist ein Brennpunkt die Diebstahlversicherung, bei der der Versicherer im Schadensfall nicht selten bereits die Tatsache des Diebstahls bestreitet, ohne ausreichend zu beachten, dass die Rechtsprechung dem Versicherungsnehmer in diesem Punkt weitgehende Beweiserleichterungen zubilligt.

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    Die Anforderungen, die Gesetz und Rechtsprechung an die Beratungsleistung des Versicherungsmaklers stellen, haben sich im Zusammenhang mit der Neufassung des Versicherungsvertragsgesetzes im Jahr 2008 erheblich erhöht. Wurde auf Seiten des Versicherungsnehmers ein Versicherungsmakler tätig, so sollte also der Versicherungsnehmer im Zweifel bei einer späteren berechtigten Leistungsverweigerung des Versicherers anwaltlich prüfen lassen, ob dafür der Versicherungsmakler wegen Beratungsverschuldens in die Haftung genommen werden kann. Dabei kommt dem Versicherungsnehmer insbesondere die Dokumentationspflicht zugute, die den Versicherungsmakler bei der Beratung des Versicherungsnehmers trifft.

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