Schadens- und Haftpflichtrecht

Auf der Grundlage einer rund 25-jährigen Erfahrung vertrete ich Rechtsuchende im Schadens- und Haftpflichtrecht.


Es geht dabei um die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen, die aufgrund von Rechtsgutverletzungen außerhalb von Vertragsverhältnissen entstehen. Sie werden nach Möglichkeit bei Haftpflichtversicherern geltend gemacht. Darin liegt einer der Berührungspunkte zwischen diesem Rechtsgebiet und dem Versicherungsrecht, das ich ebenfalls bearbeite und in dem es um Ansprüche gegenüber dem eigenen Versicherer geht. Eine weitere Parallele ist die häufige Befassung mit der Bewertung von Gesundheitsschäden auf der Grundlage ärztlicher Berichte oder medizinischer Gutachten. Auch die häufige Notwendigkeit der Überprüfung der Bewertung von Sachschäden durch Versicherungsregulierer ist beiden Gebieten gemeinsam.

Bei Personenschäden hat besondere Bedeutung, dass von den Haftpflichtversicherern oft Abfindungsvergleiche angeboten werden, die anwaltlich genau geprüft werden sollten. Ob und gegebenenfalls zu welchen Bedingungen ein Abfindungsvergleich abgeschlossen wird, sollte ohne anwaltlichen Rat nicht entschieden werden.

Schadens- und Haftpflichtfälle entstehen in den verschiedensten Lebensbereichen, so dass hier nur stichwortartig einige Schwerpunkte meiner Tätigkeit in diesem Rechtsgebiet genannt werden können:

  • Verkehrsunfälle

  • Tierhalterhaftpflicht

  • Verletzungen der Verkehrssicherungspflicht

    • auf Grundstücken

    • auf Straßen und Wegen

    • auf Einkaufsflächen

  • Schmerzensgeldbemessung

  • Verdienstausfallberechnung

  • Berechnung des Haushaltsführungsschadens

  • Sachschadensregulierung

  • Anerkenntnis / Feststellung der Ersatzpflicht für Zukunftsschäden

Schadens- und Haftpflichtrecht

Auf der Grundlage einer rund 25-jährigen Erfahrung vertrete ich Rechtsuchende im Schadens- und Haftpflichtrecht.


Es geht dabei um die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen, die aufgrund von Rechtsgutverletzungen außerhalb von Vertragsverhältnissen entstehen. Sie werden nach Möglichkeit bei Haftpflichtversicherern geltend gemacht. Darin liegt einer der Berührungspunkte zwischen diesem Rechtsgebiet und dem Versicherungsrecht, das ich ebenfalls bearbeite und in dem es um Ansprüche gegenüber dem eigenen Versicherer geht. Eine weitere Parallele ist die häufige Befassung mit der Bewertung von Gesundheitsschäden auf der Grundlage ärztlicher Berichte oder medizinischer Gutachten. Auch die häufige Notwendigkeit der Überprüfung der Bewertung von Sachschäden durch Versicherungsregulierer ist beiden Gebieten gemeinsam.

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Rechtsanwalt Christian-J. Schaefer
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