Nicht selten bestreitet der Versicherer bereits die Tatsache des Diebstahls ohne ausreichend zu beachten, dass die Rechtsprechung dem Versicherungsnehmer in diesem Punkt weitgehende Beweiserleichterungen zubilligt.
Cookie Einstellungen
Bitte entscheiden Sie, ob Sie Cookies zulassen möchten. Weitere Informationen finden Sie in unserer
Datenschutzerklärung.