Wenn ich für Sie gerichtlich oder außergerichtlich tätig werde, kann ich eine Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) verlangen.
Hierbei richtet sich die Höhe der Vergütung in der Regel nach der Höhe des Gegenstands- bzw. Streitwertes und nach den im RVG geregelten Gebührensätzen. Diese sind für die gerichtliche Tätigkeit genau bestimmt. Für die außergerichtliche Tätigkeit gibt es einen Spielraum innerhalb eines vorgegebenen Gebührenrahmens, der je nach Bearbeitungsaufwand bzw. Bearbeitungsschwierigkeit ausgeschöpft werden kann.
In aller Regel kommt bei mir ausschließlich diese gesetzliche Vergütung zu Anwendung. In besonderen Einzelfällen kann aber die Vereinbarung einer Pauschalvergütung oder einer Vergütung nach Zeitaufwand erfolgen.