Wenn Sie unsere anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen möchten, erhalten Sie im folgenden Informationen zu unserer Vergütung:
Jeder Rechtsanwalt hat Anspruch auf Vergütung sowohl seiner gerichtlichen, als auch seiner außergerichtlichen Tätigkeit und Beratungstätigkeit.
Wenn wir für Sie gerichtlich oder außergerichtlich tätig werden, können wir eine Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) verlangen.
Hierbei richtet sich die Höhe der Vergütung in der Regel nach der Höhe des Gegenstands- bzw. Streitwertes und nach den im RVG geregelten Gebührensätzen. Diese sind für die gerichtliche Tätigkeit genau bestimmt. Für die außergerichtliche Tätigkeit gibt es einen Spielraum innerhalb eines vorgegebenen Gebührenrahmens, der je nach Bearbeitungsaufwand bzw. Bearbeitungsschwierigkeit ausgeschöpft werden kann.
Darüber hinaus besteht jedoch auch die Möglichkeit, dass wir mit Ihnen eine Vergütungsvereinbarung treffen.
Dies kommt hauptsächlich für unsere außergerichtliche Tätigkeit und Beratungstätigkeit in Betracht.
Eine Vergütungsvereinbarung schlagen wir Ihnen in der Regel vor, wenn eine Vergütung nach dem RVG nicht sachgerecht erscheint oder im RVG nicht vorgesehen ist. Wir bieten Ihnen dann zum Beispiel eine Vergütung nach Zeitaufwand oder eine Pauschalvergütung an.
Welchen Vergütungsvorschlag wir Ihnen unterbreiten, hängt von Ihrem Einzelfall ab.
Selbstverständlich werden wir uns hierzu mit Ihnen ganz persönlich verständigen.