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Rechtsanwalt Christian-Johannes Schaefer vertritt seit rund 25 Jahren Mandanten in sämtlichen Bereichen des Versicherungsrechts. Schwerpunkte sind:
- Berufsunfähigkeitsversicherung
Bei den oft existenziellen Ansprüchen auf Berufsunfähigkeitsrente und Beitragsbefreiung bestreiten die Versicherer häufig, dass der Versicherungsnehmer tatsächlich zu (über) 50 %
außerstande ist, seinen bisherigen Beruf auszuüben oder wollen ihn auf einen anderen Beruf verweisen. Bei diesen Fragen bieten aber häufig schon die Versicherungsbedingungen
selbst bzw. deren Auslegung durch die Gerichte dem Versicherungsnehmer Schutz. Anwaltliche Prüfung ist daher dringend zu empfehlen.
Erwähnt werden muss auch der nicht seltene Versuch der Versicherer, sich von bestehenden Leistungspflichten durch Anfechtung des Versicherungsvertrages wegen behaupteter arglistiger
Täuschung zu befreien. Dabei wird regelmäßig auf die falsche Beantwortung von Gesundheitsfragen bei der Beantragung der Versicherung abgehoben. An die Wirksamkeit einer solchen
Anfechtung stellt die Rechtsprechung jedoch hohe Anforderungen, so dass auch in diesen Fällen eine anwaltliche Prüfung dringend angezeigt ist.
- Unfallversicherung
Bei der Unfallversicherung ist das Risiko besonders hoch, dass Ansprüche des Versicherungsnehmers alleine daran scheitern, dass die in den Bedingungen geregelten strengen Fristen nicht eingehalten wurden. Schon deshalb sollte bei einem Versicherungsfall schnellstmöglich anwaltliche Hilfe eingeholt werden.
Auch rund um die Invaliditätsbemessung gibt es zahlreiche Streitfragen, die eine anwaltliche Unterstützung ratsam erscheinen lassen.
- Gebäude- und Hausratversicherung
Bei Gebäude- oder Hausratsschäden wenden Versicherer besonders häufig eine vorausgegangene Obliegenheitsverletzung oder grobe Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers ein.
Gerade in diesem Bereich hat aber die Neufassung des Versicherungsvertragsgesetzes im Jahr 2008 grundlegende Änderungen gebracht, die von den Versicherern in der Praxis mitunter
nicht richtig umgesetzt werden, was den Versicherungsnehmern zusätzliche rechtliche Möglichkeiten gibt.
Daneben spielt hier die Ermittlung des Schadensumfangs die größte Rolle, insbesondere die richtige Abgrenzung von Neuwert- und Zeitwertschaden und deren Berechnung.
Auch der Unterversicherungseinwand kommt häufig und muss genau geprüft werden.
- Einbruchdiebstahlversicherung
Nicht selten bestreitet der Versicherer bereits die Tatsache des Diebstahls ohne ausreichend zu beachten, dass die Rechtsprechung dem Versicherungsnehmer in diesem Punkt
weitgehende Beweiserleichterungen zubilligt.
- Maklerhaftung
Die Anforderungen, die Gesetz und Rechtsprechung an die Beratungsleistung des Versicherungsmaklers stellen, haben sich im Zusammenhang mit der Neufassung des
Versicherungsvertragsgesetzes im Jahr 2008 erheblich erhöht. Wurde auf Seiten des Versicherungsnehmers ein Versicherungsmakler tätig, so sollte also der Versicherungsnehmer
im Zweifel bei einer späteren berechtigten Leistungsverweigerung des Versicherers anwaltlich prüfen lassen, ob dafür der Versicherungsmakler wegen Beratungsverschuldens in die Haftung
genommen werden kann. Dabei kommt dem Versicherungsnehmer insbesondere die Dokumentationspflicht zugute, die den Versicherungsmakler bei der Beratung des Versicherungsnehmers trifft.